Ratgeber Brandschutz
Feuerlöscher prüfen lassen: Wie oft, wer darf prüfen, was kostet es?
Von Mark Sauer, Inhaber · Veröffentlicht
Kurz gesagt
Feuerlöscher müssen in der Regel alle zwei Jahre von einem Sachkundigen geprüft und gewartet werden. Grundlage sind die DIN 14406-4 und für Arbeitsstätten die ASR A2.2. Bei starker Beanspruchung, etwa in Werkstätten oder im Außenbereich, kann ein kürzeres Intervall nötig sein. Nach jeder Prüfung klebt der Sachkundige eine Prüfplakette auf den Löscher, die den nächsten Termin zeigt. Die Kosten hängen vor allem von Anzahl und Art der Löscher ab.
Wie oft müssen Feuerlöscher geprüft werden?
In der Regel alle zwei Jahre. Die DIN 14406-4 regelt die Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher, für Arbeitsstätten verlangt die ASR A2.2 denselben Rhythmus. Ein kürzeres Intervall kann nötig sein, wenn Löscher stark beansprucht werden, zum Beispiel in Werkstätten, Tiefgaragen oder im Außenbereich.
Wer darf Feuerlöscher prüfen?
Prüfen und warten darf nur ein Sachkundiger für Feuerlöscher. Zwischen den Prüfungen sollte der Betreiber selbst regelmäßig nachsehen:
- Hängt der Löscher an seinem Platz und ist frei zugänglich?
- Ist er unbeschädigt, die Plombe intakt?
- Ist die Prüfplakette vorhanden und der Termin nicht überschritten?
Wie läuft die Prüfung ab?
Der Sachkundige prüft Behälter, Armatur, Schlauch und Löschmittel, tauscht bei Bedarf Dichtungen oder Teile und dokumentiert das Ergebnis. Danach kommt eine neue Prüfplakette mit dem nächsten Termin auf den Löscher. Löschmittel, die altern, werden nach Herstellerangaben erneuert.
Was kostet die Prüfung?
Pauschale Preise sind wenig aussagekräftig, denn die Kosten hängen ab von:
| Faktor | Warum |
|---|---|
| Anzahl der Löscher | Mehr Löscher pro Termin senken die Kosten je Gerät |
| Art des Löschers | Pulver-, Schaum-, Wasser- und CO₂-Löscher werden unterschiedlich gewartet |
| Ersatzteile und Löschmittel | Dichtungen, Plomben oder neues Löschmittel kommen hinzu |
| Anfahrt | Mehrere Objekte in einer Tour sparen Wege |
Bei uns steht vor jedem Auftrag eine kostenlose Diagnose. Danach bekommen Sie ein festes Angebot, gearbeitet wird erst nach Ihrer Freigabe.
Feuerlöscher-Prüfung für Hausverwaltungen und Gewerbe
Wer viele Objekte betreut, verliert schnell den Überblick über Termine. Wir prüfen alle Löscher eines Bestands in einem abgestimmten Rhythmus, dokumentieren jedes Gerät digital und erinnern vor dem nächsten Termin. Auf Wunsch zusammen mit Brandschutztüren, Feststellanlagen und Rauchmeldern, mit einem Ansprechpartner für alles.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick (Stand Oktober 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Vorgaben für Ihr Objekt und die Herstellerangaben.
Häufige Fragen
Wie oft muss ein Feuerlöscher geprüft werden?
In der Regel alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen. So sehen es die DIN 14406-4 und für Arbeitsstätten die ASR A2.2 vor. Bei starker Beanspruchung oder Beschädigungsgefahr kann ein kürzeres Intervall nötig sein.
Wer darf Feuerlöscher prüfen?
Nur ein Sachkundiger für Feuerlöscher. Der Betreiber kann selbst kontrollieren, ob der Löscher zugänglich, unbeschädigt und vollständig ist, die Prüfung und Wartung ersetzt das aber nicht.
Was bedeutet die Prüfplakette auf dem Feuerlöscher?
Die Plakette dokumentiert die letzte Prüfung und zeigt, wann die nächste fällig ist. Ist der Termin überschritten oder fehlt die Plakette, sollte der Löscher geprüft werden.
Was kostet die Prüfung von Feuerlöschern?
Das hängt von Anzahl und Art der Löscher ab, von der Anfahrt und davon, ob Teile getauscht oder Löschmittel erneuert werden müssen. Nach einer kostenlosen Diagnose bekommen Sie bei uns ein festes Angebot.
Müssen Feuerlöscher in Privathaushalten geprüft werden?
Für Privathaushalte gibt es keine allgemeine gesetzliche Prüfpflicht. Damit der Löscher im Ernstfall funktioniert, empfiehlt sich trotzdem derselbe Zwei-Jahres-Rhythmus.
Quellen und Grundlagen
- DIN 14406-4 – Tragbare Feuerlöscher, Instandhaltung
- ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände (Technische Regeln für Arbeitsstätten)