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Kontakt Notdienst+49 173 9324963

Brandschutz für Vermieter

Rauchmelder-Wartung für Hausverwaltungen in Stuttgart

Jährliche Prüfung nach DIN 14676-1, Tausch defekter Melder und ein Nachweis für jede Wohnung. Organisiert für Ihren gesamten Bestand.

  • Kostenlose Diagnose vorab
  • Besichtigung innerhalb einer Woche
  • Notdienst
Flur mit Stahl-Glastür in einem Mehrfamilienhaus

Auf einen Blick

Stand:

Immobilien Brandschutz übernimmt die Rauchmelder-Wartung für Hausverwaltungen und Vermieter in Stuttgart und Umgebung. Wir prüfen jeden Rauchwarnmelder einmal jährlich nach DIN 14676-1, tauschen defekte Melder zum festen Termin und dokumentieren jede Wohnung digital. Die Verwaltung erhält eine Rückmeldung innerhalb weniger Tage. Ist ein Mieter nicht da, bieten wir einen Nachholtermin ohne Strafgebühr an. Bei Fehlalarm oder Piepen suchen wir die Ursache und setzen Markengeräte ein.

So läuft die Rauchmelder-Wartung ab

  1. Bestand erfassen

    Welche Wohnungen, wie viele Melder, wann ist die nächste Prüfung fällig.

  2. Termin bestätigen

    Termine bestätigen wir schriftlich. Verschiebungen sagen wir selbst ab.

  3. Prüfen und tauschen

    Sichtprüfung, Raucheintritt, Warnsignal. Defekte Melder tauschen wir direkt.

  4. Nachweis an die Verwaltung

    Digitales Protokoll je Wohnung, Rückmeldung innerhalb weniger Tage.

Rauchmelder-Wartung umlagefähig: Was Vermieter wissen müssen

Wartungskosten ja, Mietkosten nein. Die jährliche Wartung der Rauchwarnmelder zählt zu den sonstigen Betriebskosten nach § 2 Nr. 17 Betriebskostenverordnung und kann umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Mietet die Verwaltung die Melder nur, sind diese Mietkosten nicht umlagefähig. Das hat der Bundesgerichtshof 2022 entschieden (Urteil vom 11. Mai 2022, VIII ZR 379/20).

Wer prüft? In Baden-Württemberg ist nach § 15 Abs. 7 LBO der unmittelbare Besitzer für die Betriebsbereitschaft zuständig, bei Mietwohnungen also der Mieter. Viele Verwaltungen übernehmen die Prüfung selbst, damit es für jede Wohnung einen einheitlichen Nachweis gibt. Genau das organisieren wir für Ihren Bestand.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Quellen: § 2 BetrKV, § 15 Abs. 7 Landesbauordnung Baden-Württemberg.

Häufige Fragen

Wo gilt die Rauchmelderpflicht?

In allen 16 Bundesländern gilt eine Rauchwarnmelderpflicht für Wohnungen. In Baden-Württemberg schreibt § 15 Abs. 7 LBO Melder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren vor, die zu Aufenthaltsräumen führen. Für die Betriebsbereitschaft ist der unmittelbare Besitzer zuständig, bei Mietwohnungen also der Mieter, sofern der Eigentümer die Pflicht nicht selbst übernimmt. Mehr im Ratgeber

Ist die Rauchmelder-Wartung auf Mieter umlagefähig?

Die Kosten der jährlichen Wartung können als sonstige Betriebskosten (§ 2 Nr. 17 BetrKV) umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Miet- oder Leasingkosten für die Melder selbst sind nicht umlagefähig, so hat der Bundesgerichtshof 2022 entschieden (VIII ZR 379/20). Im Einzelfall klärt das Ihr Anwalt oder Verband.

Wie oft müssen Rauchmelder gewartet werden?

Die DIN 14676-1 sieht eine Inspektion und Wartung im Abstand von höchstens 12 Monaten vor, mit einer Toleranz von drei Monaten.

Wer ist in Baden-Württemberg für die Wartung zuständig?

Nach der Landesbauordnung der unmittelbare Besitzer, bei Mietwohnungen also der Mieter, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Pflicht selbst. Viele Verwaltungen übernehmen sie, um einen einheitlichen Nachweis zu haben. Mehr im Ratgeber

Was passiert, wenn ein Mieter beim Termin nicht da ist?

Wir bieten einen fairen Nachholtermin ohne Strafgebühr an. Das senkt Beschwerden bei der Verwaltung.

Was tun bei Fehlalarm oder Piepen?

Wir suchen die Ursache, statt nur die Batterie zu tauschen. Häufige Gründe sind Verschmutzung, eine schwache Batterie oder das Ende der Lebensdauer. Nach DIN 14676-1 wird ein Rauchmelder spätestens zehn Jahre nach Inbetriebnahme ersetzt.

Was kostet die Rauchmelder-Wartung?

Das hängt von der Zahl der Wohnungen und Melder ab. Nach einer kostenlosen Diagnose bekommen Sie ein festes Angebot für Ihren Bestand.

Unsere Zusagen

Schwarz auf weiß

  • Meisterbetrieb
  • Fachkraft für Feststellanlagen (DIN 14677)
  • Zertifiziert nach EN 1090

Für Hausverwaltungen und Vermieter

  • Defekter Rauchmelder: Tausch zum festen Termin, Rückmeldung an Sie in wenigen Tagen
  • Fehlalarm oder Piepen: Markengeräte und echte Fehlersuche
  • Reparaturaufträge nachverfolgt und schriftlich bestätigt
  • Nachholtermine für Mieter ohne Strafgebühr
  • Freundliches Auftreten beim Mieter

Lokaler Betrieb mit Notdienst und Direktdurchwahl

Sitz in Korntal-Münchingen bei Stuttgart · deutsches Unternehmen

Bei uns erreichen Sie direkt einen Ansprechpartner. Wir reagieren schnell, bleiben flexibel und finden auch bei dringenden Anliegen eine unkomplizierte Lösung.

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Firmensitz: Stammheimer Str. 39, 70825 Korntal-Münchingen · Mo–Fr 7–17 Uhr

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